Eine Trennung vom Ehepartner ist zunächst ein oft schwerer Schritt für die Familie, die Freunde und bedarf auch juristischer Begleitung. Es sind schon zu diesem Zeitpunkt Dinge zu klären, wie beispielsweise der Zugriff auf gemeinsame Konten, die Zahlung gemeinsamer Kreditverbindlichkeiten, die Nutzung gemeinsamer Anschaffungen z.B. PKW.
In diesem Umfeld versucht der Rechtsberater die Belange des Mandanten zunächst zu erforschen, um dann die Interessen optimal durchzusetzen. Hierzu gehören auch Vorschläge zur Gestaltung des weiteren Weges um juristisch sicher zu gehen.
Jeder einzelne Sachverhalt wird individuell mit dem Mandanten besprochen, dabei werden die indiivuellen Wünsche selbstverständlich respektiert und Wege und Lösungen aufgezeigt. Soweit es zwischen den Eheleuten möglich ist, sollte zunächst unter anwaltlicher Hilfe versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, so muss bereits ab dem Trennungszeitpunkt zur Wahrung der Rechte ggf. gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie den Entschluss der Trennung gefasst haben, stellt sich die Frage, was zuerst zu tun ist? Aus rein juristischer Sicht ist die Trennung zunächst zu vollziehen - eine räumliche Trennung, auch in ggf. gemeinsamen Wohnungen oder Immobilien, ist notwendig. An diesen Akt knüpt der Tag des Beginns der Trennungszeit. Auch bestehen ab diesem Tag untereinander Auskunftspflichten mit Hinblick auf vermögensrechtliche Fragen.
Sobald die räumliche Trennung vollzogen ist, sollte diese auch wirtschaftlich erfolgen. Die Bankkonten sind zu trennen bzw. ein eigenes ist zu eröffnen. Der Arbeitgeber ist über diese etwaige Änderungen der Kontonummer zu informieren und die etwaig neue Anschrift an alle mitzuteilen. Sollten Sie Kinder haben, so ist es auch ratsam, die Hilfe von Jugendämtern oder anderen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, falls der Umgang in der allerersten Zeit nicht reibungslos abläuft. Soweit eine Kommunikation mit dem ehemaligen Partner nicht mehr ohne Streit möglich ist, kann auch eine Mediation angedacht werden.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft? Eingetragene Lebenspartnerschaft?
Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und erst Recht bei eingetragenen Lebenspartnerschaften stellen sich ähnliche bis identische Fragen - so bspw. bei einer Auseinandersetzung einer Immobilie - wie bei einer klassischen Ehe. Wir beraten und vertreten Sie auch in diesen Fragen umfassend.
Bei all diesen Fragen stehen wir Ihnen stets zur Seite und beraten Sie umfassend.
Gerne richten Sie Ihre weiteren Fragen an Herrn Rechtsanwalt Dr. Knok. Gerne können Sie für einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren. Rufen Sie uns an.